Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten (z.B. Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente), aber kaum Energie liefern. Sie werden in lebensmitteluntypischer Form z.B. als Tabletten, Kapseln oder Dragees angeboten und sollen als Ergänzung der Ernährung dienen.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Sie unterliegen nur der Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der in den Geschäften angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder. (BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung)
Laut NemV (Nahrungsergänzungsmittelverordnung) müssen Nahrungsergänzungsmittel folgende Kennzeichnungen haben:
- Name oder Kategorie der zu kennzeichnenden Nährstoffe
- empfohlene tägliche Verzehrmenge
- den Warnhinweis, dass die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf
- den Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen
- Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern sind
Weitere Informationen dazu: Wikipedia
Kommentar von Eubios:
Es gibt Nahrungsergänzungsmittel, die in hoher Dosierung als Arzneimittel nur zugelassen sind. Leider ist aber oft auch erst bei höheren Dosierungen eine Wirkung zu erwarten (z.B. Glucosamin, Chondroitin). Glucosamin muss ab 1500 mg/Tag als Arzneimittel verschrieben werden, d.h. dass hier unbedingt Rücksprache mit einem Arzt notwendig ist.
Eubios ArthroG z.B. hat eine Verzehrempfehlung von 1400mg/Tag, bleibt damit knapp unterhalb der verschreibungspflichtigen Menge, hat aber trotzdem ein entsprechendes Wirksamkeitspotential. Hier der Hinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf.